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Glasversicherung

Warum benötige ich eine Glas-Versicherung?

Die häufigste Ursache für zerstörte oder beschädigte Glasscheiben in und an Häusern ist das Zerbrechen. Das Zerbrechen der Verglasungen in Ihrer Wohnung bzw. Ihrem Einfamilienhaus ist weder über Ihre Hausrat noch über Ihre Wohngebäudeversicherung versichert - hierfür benötigen Sie eine separate Glasversicherung.

Welche Schäden umfasst die Glas-Versicherung?

Die Glas-Versicherung umfasst:

  • Gebäudeverglasungen
    Glas von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren, Lichtkuppeln, Glasbausteine, Profilbaugläser.
  • Mobiliarverglasungen
    Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel, Glas-platten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten.
  • Kunststoffe
    Kunststoffe, die als Verglasung verwendet werden (z. B. Scheiben, Platten, Lichtkuppeln, Duschkabinen etc.).
  • Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel, -platten
    (Entschädigungsgrenze: bis 255,65 €)
    Versichert sind künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel, -platten (z. B. Motivdarstellung durch Glasmalerei, Ätzung, Schliff, Blei- oder Messingverglasung).
  • Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen
    (Entschädigungsgrenze: bis 255,65 €)
    Versichert sind Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen.

Folgende Einschlüsse sind (gegen Zuschlag) möglich:

  • Glaskeramikkochflächen (Ceranfelder),
  • Aquarien/Terrarien,
  • Privat genutztes Gewächshaus (Glas- und Kunststoffscheiben) inkl. Umrahmung auf dem Versicherungsgrundstück.

Haben Sie Fragen hierzu? Bitte sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.

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